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Die Entstehung des Bieres kann
heute nur sehr ungenau datiert werden. Im britischen Museum in
London sind 2 Schiefertafeln ausgestellt, die im Jahre 1926 von
einem Wissenschaftler auf ein Alter von etwa 9000 Jahren datiert
worden sind. Nach Meinung dieses Mannes, E. Huber, handelt es
sich bei den Abbildungen auf diesen Tafeln um das Schroten des
Emmers (einer vorzeitlichen Getreidesorte, die zur Bierherstellung
verwendet wurde). Er schloß daraus, daß es sich um
den möglicher- weise ältesten Nachweis der Bierherstellung
handeln müsse. Neuere Forschungen ergaben ein vermutlich
jüngeres Alter der Tafeln und ziehen auch die Verbindung
zum Brauprozeß in Zweifel. Die ältesten nachweisbaren
Überlieferungen datieren etwa aus dem 4. Jahrtausend vor
Christi Geburt aus dem Lande der, |
|
Das Land der Sumerer umfaßte
das südliche Mesopotamien (auch Zweistromland genannt -
zwischen Euphrat und Tigris gelegen). Durch einen Zufall entdeckten
die Sumerer den Gärungsprozeß. Was sich damals genau
zugetragen hat, weiß heutzutage natürlich niemand
mehr genau, aber es könnte sein, daß ein einfaches
Stück Brot naß geworden ist und schlicht vergessen
wurde. Nach kurzer Zeit begann das Brot zu gären und somit
entstand ein "berauschender" Brei. Die Sumerer verstanden
es, diesen Prozeß zu wiederholen und brauten somit als
vermutlich erstes Kulturvolk dieser Erde Bier. Sie hatten ein
"göttliches Getränk" , |
werden das herrschende Kulturvolk
im Zweistromland. Ihre Kultur baute auf der sumerischen auf,
folglich beherrschten auch sie die Kunst des Bierbrauens. Es
ist uns heute bekannt, daß die Babylonier es bereits verstanden
20 verschiedene Biersorten zu brauen. Davon sollen 8 aus reinem
Emmer, weitere 8 aus reiner Gerste und 4 aus einem Getreidegemisch
gebraut worden sein. Das Bier jener Zeit war trüb und ungefiltert.
Man benutzte einen Vorläufer des Strohhalms, ein dünnes
Röhrchen, um nicht die Rückstände der Bierbereitung
in den Mund zu bekommen, da diese recht bitter waren. Lagerbier
wurde sogar bis in das 1000 km entfernte Ägypten exportiert.
Hammurabi, ein bedeutender babylonischer König und Reichsgründer,
erließ zur damaligen Zeit die älteste uns bekannte
Gesetzessammlung. In diesen Texten wurde unter anderem ein Gesetz
gefunden, daß der Bevölkerung Babyloniens eine tägliche
Ration Bier zusicherte. Die Biermenge war abhängig vom sozialen
Stand des Einzelnen. So erhielten zum Beispiel normale Arbeiter
zwei Liter Bier, Beamte erhielten drei Liter und Verwalter und
Oberpriester sogar 5 Liter Bier täglich. Zu jener Zeit wurde
Bier nicht verkauft, sondern ausschließlich gegen Gerste
getauscht . Da das Bierbrauen zu den häuslichen Tugenden
gehörte, war es Frauensache. König Hammurabi ließ
eine Schankwirtin ertränken, wenn Sie sich in Silber bezahlen
ließ. Ebenso wurde verfahren, wenn minderwertiges Bier
in den Ausschank gelangte. |
|
führten die Tradition des
Bierbrauens fort. Auch Sie benutzten direkt den ungebackenen
Brotteig zur Bierherstellung. Noch heute stellen Bauern am Nil,
die sogenannten Fellachen, ihr Bier auf diese Weise her. Die
Ägypter gaben dem Sud Datteln hinzu, damit das Bier schmackhafter
wurde. Welche Bedeutung das Bierbrauen auch im antiken Ägypten
hatte, läßt sich an der Tatsache erkennen, daß
die ägyptischen Schriftgelehrten ein eigenes Schriftzeichen
für die Brauer einführten. |
Aus dem Gilgamesch-Epos - der
im 3. Jahrtausend vor Christus niedergeschrieben wurde erfährt
man, daß zur damaligen Zeit sowohl Brot als auch Bier von
großer Bedeutung waren. Dieses Epos gilt als eines der
ersten Großwerke der Weltliteratur. Alte mündliche
Überlieferungen aus den Anfängen der Menschheitsgeschichte
wurden erstmals schriftlich niedergelegt. Der Gilgamesch-Epos
beschreibt die Entwicklung vom Urmenschen zum "kultivierten
Menschen". Enkidu, ein zottiger, beinahe tierhafter Urmensch,
der Gras frißt und wilde Tiere melken kann, will seine
Kräfte mit dem halbgottähnlichen Herrscher Gilgamesch
messen. Gilgamesch schickt Enkidu, um mehr über dessen Stärken
und Schwächen zu erfahren, vorsichtshalber eine Dirne, mit
der Enkidu sich eine Woche lang vergnügt .
Die Dirne lehrt Enkidu die Zivilisation:
"(..)nicht wusste Enkidu, was Brot war und wie man es zu
Essen pflegt. Auch Bier hat er noch nicht gelernt trinken. Da
öffnete die Dirne Ihren Mund und sprach zu Enkidu: "Iss
nun das Brot, o Enkidu, denn das gehört zum Leben, trink
auch vom Bier, wie es ist des Landes Brauch. (...)" Enkidu
trank sieben Becher Bier und Ihm wurde leicht ums Herz. In dieser
Verfassung wusch er sich und wurde so ein Mensch.
Nach der Ablösung der Ägypter durch Griechen und Römer
wurde Bier weiterhin gebraut. Plinius berichtet von der Beliebtheit
des Bieres im Mittelmeerraum bevor dort der Weinanbau Fuß
faßte. In Rom selbst wurde der Wein zum Getränk der
Götter (Bacchus). Nur in den Außenbezirken des römischen
Imperiums, dort wo Wein nur schlecht gedieh, wurde Bier gebraut.
Für die Römer, die fast nur Wein tranken, war Bier
ein abscheulicher Trank der Barbaren. Tacitus, der als erster
einen ausführlichen Bericht über die, |
verfaßte, schrieb: "Als
Getränk haben die Germanen ein schauerliches Gebräu,
aus Gerste oder Weizen gegoren, ein Gebräu, welches mit
Wein eine sehr entfernte Ähnlichkeit hat".
Das Bier in der damaligen Zeit war kaum haltbar, trüb und
schäumte so gut wie überhaupt nicht.
Der älteste Nachweis dafür, daß Bier auf deutschem
Boden gebraut wurde, stammt aus der frühen Hallstattzeit
(also ca. 800 v. Christus). Denn genau auf diesen Zeitraum wurden
Bieramphoren datiert, die in der Nähe von Kulmbach gefunden
wurden. Einige Jahrhunderte nach Christi Geburt war Bier in Deutschland
eine gängige Handelsware. Belegt wird dies durch den Fund
des Bierverlegersteins, der in der Nähe von Trier entdeckt
wurde.
Bei den Germanen galt das Bier nicht nur als Götteropfer,
sondern wurde, wie bereits bei den Ägyptern, auch zum eigenen
Verzehr gebraut und spielte in ihrem Leben eine wichtige Rolle.
So sind in der finnischen Volksdichtung Kalewala dem Bier zum
Beispiel 400 Verse gewidmet - für die Erschaffung der Welt
reichten hingegen 200 Verse. Gemäß der Edda, dem großen
nordischen Epos, war der Wein den Göttern vorbehalten, das
Bier gehörte den Sterblichen und Met den Bewohnern des Totenreiches.
Das Brotbacken und das Bierbrauen gehörte in den ersten
Jahrhunderten unserer Zeitrechnung zu den Aufgaben der Frauen,
das änderte sich erst im Mittelalter, |
Das Brotbacken und das Bierbrauen
gehörte in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung
zu den Aufgabender Frauen. Dies änderte sich erst kurz vor
der Jahrtausendwende, als man begann sich in Klosterbrauereien
mit der Braukunst zu beschäftigen. Der Grund warum Mönche
sich intensiv dem Bierbrauen gewidmet haben, liegt darin, daß
man ein nahrhaftes und wohlschmeckendes Getränk zu den Mahlzeiten
suchte, die vor allem in der Fastenzeit mehr als karg waren.
Da die Einnahme von Flüssigem nicht als Bruch des Fastens
gesehen wurde, war Bier immer erlaubt. Der Bierverbrauch in den
Klöstern nahm recht erstaunliche Ausmaße an: Immerhin
berichten die Chronisten, daß es jedem Mönch erlaubt
war 5 Liter Bier am Tag zu sich zu nehmen.
Wie man auf diversen Gemälden sehen kann waren die Mönche
mit der Zeit dem Bier sehr zugetan, doch schon nach kurzer Zeit
fingen sie an, das Bier nicht nur für den eigenen Bedarf
zu brauen. Gegen eine Gebühr erhielten die Mönche das
Recht, Bier gewerblich zu vertreiben und somit entwickelten sich
viele Klöster zu gut geführten Wirtschafts- betrieben.
In sogenannten Klosterschenken wurde das Bier ausgeschenkt. Da
die Klöster die Bierbrauerei sehr voran- trieben, waren
die Biere entsprechend gut und beliebt. Auch in den aufblühenden
Städten wollte man nicht auf Bier verzichten, mit der Folge,
daß sich auch dort die Braukunst durchsetzte und zu einem
angesehenen Handwerkszweig entwickelte. Die Landesfürsten
führten Bierabgaben und Biersteuern ein, die für eine
schnelle Füllung ihrer Kassen sorgten. Die Klosterschenken,
die aufgrund des von ihnen erworbenen Rechtes keine Steuern zu
zahlen brauchten, beeinträchtigten diese Einnahmequelle
und viele von ihnen wurden von den jeweiligen Landesfürsten
kurzerhand geschlossen. Kaiser Sigismund (1368-1437 n.Chr.) war
der erste Kaiser, der einen derartigen Erlaß durchsetzte.
Auch wenn viele Klosterbrauereien von Landesfürsten geschlossen
wurden, ist es ein wesentlicher Verdienst der Mönche, sich
als erste wissenschaftlich mit dem Bier auseinandergesetzt zu
haben. So soll zum Beispiel in Brabanter Klöstern erstmalig
Hopfen zum Würzen des Bieres benutzt worden sein. Entsprechend
läßt sich sichauch die Legende erklären, die
dem Brabanter König |
|
fälschlicherweise die Erfindung
des Bieres zuschreibt - "Im Leben ward ich Gambrinus genannt,
König zu Flandern und Brabant. Ich hab aus Gersten Malz
gemacht und das Bierbrauen zuerst erdacht. Drum können die
Brauer sagen, daß sie einen König zum Meister haben.er
wird noch heute als Schutzpatron der Brauer verehrt. Die Verwendung
von Hopfen für die Herstellung von Bier löste eine
heftigen Streit aus, um das sogenannte |
|
Die Grut war ein Gemisch aus
allerlei Kräutern, die zum Würzen des Bieres verwendet
wurden. Das sogenannte Grutrecht, welches einer Brauerei die
Herstellung von Grut erlaubte, war die rechtliche Basis jeder
Brauerei und sicherte den Braumeistern eine "Monopol"-Stellung.
Durch die Verwendung von Hopfen wäre kein Grut mehr notwendig
gewesen und somit wäre auch die Monopol- Stellung der Brauereien
nicht mehr vorhanden gewesen. Aus diesem Grund wurde die Verwendung
von Hopfen für die Herstellung von Bier erst einmal schlicht
und ergreifend verboten. Unter anderem wanderten Wacholder, Gagel,
Schlehe, Eichenrinde, Wermut, Kümmel, Anis, Lorbeer, Schafgarbe,
Stechapfel, Enzian, Rosmarin, Rainfarn, Johanniskraut, Fichtenspäne,
Kiefernwurzel - vor allem aber auch Bilsenkraut in diese Grut.
Manche Kräuter waren ausgesprochen giftig, andere erzeugten
Halluzinationen beim späteren Biertrinker. Aus dem Bilsenkraut
bespielsweise entwickeln sich, wie wir heute wissen, halluzinogene
Alkaloide während des Brauprozeßes. Dies dürfte
ein Grund dafür gewesen sein, daß der Aberglaube eine
große Rolle rund um den Braukessel spielte. Opfer dieses
Aberglaubens waren vor allem die sogenannten |
Da beim Bierbrauen häufig
etwas daneben ging, was man sich aufgrund des damaligen Wissensstandes
nicht immer erklären konnte, suchte man in vielen Fällen
den Schuldigen im Bereich des Mystischen. Viele wundersame Kräutlein
und kultische Gegenstände wurden auch noch im späteren
Mittelalter um den Sudkessel herumgelegt, um böse Geister
fernzuhalten. Dieser Aberglaube ging soweit, fehlgeschlagene
Brauversuche sogenannten "Brauhexen" oder "Bierhexen"
zuzuschreiben. Die letzte Verbrennung einer "Brauhexe"
erfolgte im Jahre 1591. Dies kann man wohl als den "dunkelsten"
Aspekt der Bierherstellung ansehen. Das Ende des Aberglaubens
kam mit der Durchsetzung des Hopfens.
Auch wenn die Verwendung des Hopfens erst einmal verboten wurde,
setzte sich dessen Verwendung auf Dauer durch. Zum einen wurde
das Bier dadurch haltbarer und der Brauprozess stabiler. Es ging
weniger schief und es mußten weniger "Schuldige"
gesucht werden. Mit der Verwendung des Hopfens erhielt das Bier
seinen "klaren Charakter". Das damalige Bier glich
somit fast den uns heute bekannten Biersorten, sowohl geschmacklich
als auch auf das Aussehen bezogen. Um nun eine gewisse Beständigkeit
zu erzielen, und die Qualität der Brauereiergebnisse konstant
zu halten, erließ 1516 der damalige bayrische Herzog Wilhelm
IV. das sogenannte |
Durch diesen Erlaß wurde
erstmalig festgelegt, daß zur Herstellung von Bier nur
Gerste (später Gerstenmalz), Hopfen und reines Wasser benutzt
werden durfte. Die Verwendung von Hefe war zur damaligen Zeit
noch nicht bekannt und das Gelingen des Gärungsprozeßes
blieb dem Zufall überlassen, da man ohne es zu wissen, auf
Hefepartikel in der Luft angewiesen war. Dieses Reinheitsgebot
ist bis heute die älteste, gültige lebensmittelrechtliche
Verordnung der Welt. Die EG sah jedoch in diesem Verbot eine
Wettbewerbsverzerrung. Folglich darf heute Bier importiert werden,
welches nicht nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, auch wenn
dies gesondert gekennzeichnet werden muß. Die deutschen
Brauer halten sich jedoch weiterhin an ihre jahrhundertealte
Tradition. Natürlich hatte das Reinheitsgebot von 1516 schon
Vorläufer. So zum Beispiel eine Anordnung des damaligen
Herzogs Georg von Bayers-Landshut, der im Jahre 1493 in seiner
Biersatzordnung verkündete
"Item die Bierbräuer und andere sollen auch nichts
zum Bier gebrauchen, denn allein Malz, Hopfen und Wasser, noch
dieselben Bräuer auch durch die Bierschänken und andere
nichts in das Bier thun, bey Vermeidung von Strafe an Leib und
Gut."
Mit der Qualität des Bieres nahm auch dessen Verbreitung
und damit der Export zu. Den weltweiten Export übernahm
die |
Mit der Zeit nahm der Export
einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Es entwickelten
sich regelrechte Brauzentren. Im 14. Jahrhundert zum Beispiel
war Bremen Hauptlieferant für den Export nach Holland, England
und die skandinavischen Länder. Durch den weltweiten Export
von Bier durch die Hanse entwickelte sich auch in Hamburg eines
dieser Brauzentren. Um 1500 wurden in Hamburg alleine 600 Brauereien
gezählt. Die Hanse exportierte deutsches Bier sogar bis
in das entfernte Indien. In den kleinen mitteldeutschen und märkischen
Gemeinden waren zu dieser Zeit die Brauereien die wichtigste
Finanzquelle der städtischen Wirtschaft. Weitere deutsche
Brauzentren waren Braunschweig und Einbeck. In Einbeck wurde
das sogenannte Bockbier entwickelt, welches bei einem bayrischen
Herzog soviel Anklang fand, daß er den Einbecker Braumeister
kurzerhand abwarb. Eine alte Brautradition hat natürlich
auch Berlin, der Residenzstadt des Soldatenkönigs Friedrich
Wilhelm I.
Unter seiner Regentschaft wurde Bier "hoffähig".
Sein legendäres "Tabakskollegium" war im Prinzip
nichts anderes als die erste Stammtischrunde. Sein Sohn, später
bekannt als Friedrich der Große, erlernte das Brauhandwerk
schon in jungen Jahren. Die industrielle Entwicklung ging auch
an den Bierbrauern nicht einfach vorüber und nahm zu Beginn
des 19. Jahrhunderts ihren Anfang. Zwei grundlegende Erfindungen
revolutionierten das Bierbrauen. Die erste war die von James
Watt entwickelte Dampfmaschine und die zweite Erfindung stammt
von Carl von Linde - die künstliche Kühlung. Zur damaligen
Zeit wurde wissenschaftlich bewiesen, das für die Herstellung
guten Bieres bestimmte Temperaturen erforderlich waren. Diese
waren nur in den Wintermonaten gewährleistet, doch nun konnte
auch während der Sommermonate gebraut werden. |
|
Dampfmaschine 1765
Mit dem Durchbruch der Dampfmaschine von James Watt beginnt auch
der Einzug der Rationalisierung und Industriealisierung in den
Brauprozeß. Die ersten Brauereien, die die Dampfmaschine
einsetzen, nennen sich Dampfbierbrauereien. Noch heute gibt es
die Bezeichnung Dampfbier eines bekannten deutschen Herstellers.
Biertransport 1835
Im Jahre 1835 wurde die erste Deutsche Eisenbahnstrecke zwischen
Nürnberg und Fürth eröffnet. Das erste Transportgut
war sonst würde es hier nicht erwähnt - 2 Fass Bier
Salvatorschlacht 1888
Die Bedeutung des Bieres und seines Preises stand zu allen Zeiten
bei seinen deutschen Abnehmern im Mittelpunkt des Interesses.
Welche Auswirkungen die Anhebung des Bierpreises zur Folge haben
kann, zeigte im Jahre 1888 die Salvatorschlacht in München,
bei der sich die Münchner Bürger gegen diese auflehnten.
Die industrielle Entwicklung ging auch an den Bierbrauern nicht
einfach vorüber und nahm zu Beginn des 19. Jahrhunderts
ihren Anfang. Zwei grundlegende Erfindungen revolutionierten
das Bierbrauen. Als erste, wie bereits genannt, die Dampfmaschine,
welche die Effizienz der Brauereien um ein Vielfaches zu steigern
vermochte. Die zweite, noch wesentlichere Erfindung für
die Bierherstellung, stammt von |
|
Zur damaligen
Zeit wurde wissenschaftlich bewiesen, daß für die
Herstellung guten Bieres bestimmte Temperaturen erforderlich
sind. Zur Herstellung von untergärigem Bier sind zum Beispiel
Temperaturen von 4 bis 10 Grad Celsius notwendig. Diese Temperaturen
waren nur in den Wintermonaten gewährleistet, und dies auch
nur in tiefen Kellern. Und selbst in diese mußten Unmengen
von Stangeneis gebracht werden. Durch die Erfindung der Kältemaschine
von Carl Linde wurde das Bierbrauen saisonunabhängig. Entsprechend
wurde die erste Kältemaschine in einer Münchner Brauerei
getestet. |
|
Im 19. Jahrhundert begann man
auch die Bierbrauerei wissenschaftlich zu erforschen. Ein berühmtes
Werk ist die aus dem Jahr 1876 von Louis Pasteur stammende Studie
"Etudes sur la biere" (Studien über das Bier).
Mit dieser Arbeit gewann Louis Pasteur seine Erkenntnisse über
Mikroorganismen, die noch heute über die Getränkeherstellung
hinaus in Biologie und Medizin fundamentales Wissen darstellen.
(Sicherlich kennt jeder den Begriff "pasteurisiert"
von Milchtüten aus dem Supermarkt). Louis Pasteur verdanken
wir die Erkenntnis, daß die Bierhexen Opfer von unsauberer
Arbeit und schlampigen Brauern waren. Eine weitere bahnbrechende
Erfindung in der Bierbrauerei stammt von |
|
Dem Dänen gelang es eine
einzelne Hefezelle zu isolieren und sie auf einem künstlichen
Nährboden zur Vermehrung zu bringen. Mit der Hefezucht wurde
der Gärprozeß reiner und das Bier geschmacklich noch
einwandfreier. |
|
Holzfässer wurden in
den letzten Jahrzehnten immer mehr durch Metallfässer ersetzt.
1964 wurden die sogenannten Keg-Fässer vorgestellt. Zum
einen wurde Reinigung und Befüllung wesentlich einfacherer,
zum anderen wurde damit das An- und Abschlagen für den Wirt
erleichtert. Dies ist vor allem von der Gastronomie sehr begrüßt
worden. Die Keg-Fässer sind zylindrisch, bestehen aus Edelstahl
und enthalten ein Steigrohr. Der Kohlensäuredruck verbleibt
nach dem Abschlagen im Fass. Dadurch wird ein Antrocknen von
Bierresten verhindert. Auch wenn unsere "Bier-Historie"
hier zuende ist, sollte festgehalten werden, daß tausende
deutsche Brauer und Millionen Konsumenten deutscher Biere sie
tagtäglich fortschreiben.
Seit über 800 Jahren
ist das Bierbrauen in Deutschland gesetzlich geregelt. Eine lange
Tradition, der alle deutschen Brauer bis heute die Treue stehen:
1165 wurde erstmals in Augsburg eine Strafe für den Ausschank
von "schlechtem" Bier erlassen. 1487 erließ Herzog
Albrecht IV. eine Anordnung, durch die der Bierpreis einheitlich
festgesetzt wurde. "Die Maß Winterbier solle ein Pfennig,
die Maß Sommerbier zwei Pfennige kosten". Jeder Brauer
hatte von nun an vor dem herzoglichen Rentmeister von Oberbayern
einen PREU-AID (Brau-Eid) zu leisten, wonach er "zum dem
Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser nehmen, dieses gewissenhaft
sieden und nichts anderes dareintun wolle noch durch jemanden
anderen eine Beigabe gestatten solle."Diese Anordnung wurde
ursprünglich nur für München erlassen. Im Jahre
1987 wurde diese 500 Jahre alte Verordnung von den Münchener
Brauern erneuert. Hier ist das Dokument 1493 erließ Herzog
Georg der Reiche von Bayers-Landshut eine Verordnung, die 1516
auf ganz Bayern ausgedehnt wurde. Sie ist bekannt als |
|
Das DEUTSCHE
REINHEITSGEBOT |
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Wie das Pier Summer vie Winter auf dem
Land sol geschenkt und prauen werden, Item wir ordnen, setzen
und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben
in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern
Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere
ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass oder kopffpiers
über einen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag
biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben
werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter
Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch
ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen oder sonst haben würde
sol erd och das kains weg häher dann die maß umb ainen
pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichen
dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen
un auf dem lannde zu kainem pier merer stückh dan allain
gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn.
Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd
nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig
vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht
genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen
in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeitn ainen
Emer piers zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen
pawrfuolck ausschenken würde dem selben allain aber sonstnyemandes
soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller häher
dann oben gesetzt ist zugeben un ausschencken erlaube unnd unuerpotn." |
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Bis in die heutige Zeit gilt
diese Verordnung sinngemäß im |
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Deutschen
Biersteuergesetz |
|
Die aktuelle Regelung der
zulässigen Rohstoffe für die Erzeugung von Bier ist
in §9 des Deutschen Biersteuergesetzes enthalten.
§9 Bierbereitung
1. Zur Bierbereitung von untergärigem
Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen
4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.
2. Die Bereitung von obergärigem
Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch
die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch
reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker
und aus Zucker der bezeichnetet Art hergestellten Farbmitteln
zulässig.
3. Unter Malz wird alles künstlich
zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.
4. Die Verwendung von Färbebieren,
die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist
bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen
Überwachungsmaßnahmen.
5. An Stelle von Hopfen dürfen
bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweitig
zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet werden,
sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen.
1. Hopfenpulver und anderweitig
zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen ausschließlich
aus Hopfen gewonnen sein.
2. Hopfenauszüge müssen
a. die beim Sudverfahren in
die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder
dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten,
wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze
aufweist.
b. Den Vorschriften des Lebensmittelrechts
entsprechen.
Die Hopfenauszüge dürfen
der Bierwürze nur vor Beginn oder während der Dauer
des Würzekochens beigegeben werden.
6. Als Klärmittel für
Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden,
die mechanisch oder absorbierend wirken und bis auf gesundheitlich,
geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare
Anteile wieder ausgeschieden werden.
7. Auf Antrag kann im einzelnen
Fall zugelassen werden, dass bei der Bereitung von besonderen
Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen
Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen
wird.
8. Die Vorschriften in den
Absätzen 1 und 2 finden keine Anwendung für diejenigen
Brauereien, die Bier nur für den Hausbedarf herstellen (Hausbrauer).
9. Der Zusatz von Wasser zum
Bier durch Brauer nach Feststellung des Extraktgehaltes der Stammwürze
im Gärkeller oder durch Bierhändler oder durch Wirte
ist untersagt. Das Hauptzollamt kann Brauern unter den erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen den Zusatz von Wasser zum Bier nach
Feststellung des Extraktgehaltes der Stammwürze im Gärkeller
gestatten.
10. Die Vermischung von Einfachbier,
Schankbier, Vollbier und Starkbier miteinander sowie der Zusatz
von Zucker zum Bier durch Brauer nach Entstehung der Steuer oder
durch Bierhändler oder Wirte ist untersagt. Der Bundesminister
der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.
11 Zur Herstellung von obergärigem
Einfachbier kann nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
vom 20. Dezember 1977 in der jeweils geltenden Fassung Süßstoff
verwendet werden.
Die deutschen Biertrinker
bestehen auf die: |
|
Einhaltung des Reinheitsgebotes |
|
Auch das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes vom 12.März 1987 hat daran nichts geändert:
Wegen des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen
Union dürfen seitdem in Deutschland auch solche Biere verkauft
werden, die nicht nach dem Reinheitsgebot hergestellt sind. Sie
können andere Rohstoffe - wie etwa unver-mälzte Gerste,
Mais, Reis oder Hirse - oder Zusatzstoffe enthalten, müssen
aber eindeutig gekennzeichnet werden.
Allerdings gibt es solche Biere bisher nicht in nennenswertem
Umfang auf dem deutschen Markt, weil Sie kaum vom Verbraucher
angenommen werden. Im Gegenteil, große ausländische
Brauereien orientieren sich am Willen deutscher Verbraucher,
die Reinheitsgebotsbiere wünschen.
Deutsches Bier - das reinste Vergnügen
"Man
könnte froh sein, wenn die Luft so rein wäre wie das
Bier"
Richard
von Weizsäcker |
Deutsches Bier, nach
dem Reinheitsgebot gebraut, wird nur aus natürlichen Rohstoffen
hergestellt, ohne Zusatzstoffe, die technologisch auch nicht
notwendig sind. Offensichtlich bevorzugen die deutschen Verbraucher
ein Bier aus natürlichen Rohstoffen, denn nicht nach dem
Reinheitsgebot gebraute Biere haben in Deutschland kaum erwähnens-werte
Marktanteile.
Ob es möglicherweise Kombinationswirkungen von Zusatzstoffen
innerhalb der Gesamtnahrungsaufnahme des Menschen oder zwischen
den Zusatzstoffen und den alkoholischen Verbindungen eines Getränkes
gibt, ist für die deutschen Brauer nicht entscheidend: Ihr
Bier wird auch weiterhin nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser
hergestellt.
Und noch ein weiterer Gesichtspunkt ist von großer Bedeutung:
Ungemälztes Getreide (Reis, Mais, Hirse, Maniok, usw.) und
die daraus hergestellten Erzeugnisse wie Flocken und Grieß,
sowie aus Zucker und Sirup, dienen bei der Bierherstellung nahezu
ausschließlich als Quelle von Alkoholen und Kohlenhydraten.
Braumalz enthält viele ernährungsphysiologisch wichtige
Verbindungen, die in das Bier übergehen. Biere, die ausschließlich
aus Malz hergestellt werden, besitzen gegenüber Rohfruchtbieren
eine durchweg höhere Nährstoffdichte und enthalten
weniger Gärungsnebenprodukte, wie z.B. Fuselöle.
Das Reinheitsgebot ist auch heute noch die zeitgemäße
Antwort auf die Furcht des Verbrauchers vor Zusatzstoffen in
der Nahrung. Viele Ernährungsphysiologen sind sich darüber
einig, daß der Verbraucher vor unbekannten oder in der
wirkungsweise noch nicht hinreichend bekannten Zusatzstoffen
in Lebensmitteln geschützt werden sollte.
Das gilt um so mehr für Produkte wie das Bier, welches auch
ohne die Verwendung solcher Stoffe in bester Qualität hergestellt
werden kann.
Die Bevölkerung hat die Garantie der deutschen Brauer, daß
es keinerlei Abweichungen vom Reinheitsgebot geben wird.
Das Reinheitsgebot von 1516 ist und bleibt das wichtigste Qualitätsmerkmal
für deutsches Bier. Die deutschen Brauer können dabei
auf eine fast 500jährige Erfahrung mit dem Reinheitsgebot
zurückgreifen, einen Vorsprung, den kein anderes Land hat.
Deutsches Bier ist das reinste Vergnügen seit 1516 und das
wird es auch bleiben.
Quelle:
Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen
Brauwirtschaft e.V., BONN |
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